Breadcrumb
Navigationsmenü
Inhalt
Bildungsbeihilfe nach der Schulpflicht
Menschen mit Sinnesbehinderung können, nach Vollendung der Schulpflicht, für den Besuch von Bildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen eine Bildungsbeihilfe zur Abdeckung der behinderungsbedingten Mehrkosten beantragen.
Leistungen
- Finanzieller Zuschuss von max. € 467/ Monat für behinderungsbedingte Mehraufwendungen (TutorInnen, Lehrbehelfe, Materialien und Ähnliches zur Ermöglichung des sinnverstehenden Nachvollzuges von Lehrinhalten)
- Leistung wird auf 1 Jahr gewährt – Verlängerung möglich
Voraussetzungen
- Bildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen nach der Schulpflicht
- für Menschen mit Sinnesbehinderung zur Abdeckung des behinderungsbedingten Mehraufwandes
- Altersgrenze: ab Vollendung der Schulpflicht bis zum 35. Lebensjahr
- Feststellung des behinderungsbedingten Mehraufwandes
- Begutachtung durch den Fonds Soziales Wien
- Erfolgsnachweis der Ausbildung
- keine Förderungen bei Vorliegen von Beschäftigungsverhältnissen
Förderung & Kosten
Bildungsbeihilfe des Fonds Soziales Wien in der Höhe von max. € 467/Monat
Information, Beratung und Antragstellung
Der Antrag auf Förderung von Maßnahmen der Behindertenhilfe ist beim Beratungzentrum "Behindertenhilfe" einzureichen. Bitte geben Sie unter beantragte Leistung "Bildungsbeihilfe" an.
Zu den Unterlagen, die dem Antrag beizulegen sind.
Anbieter
Die Bildungsbeihilfe ist eine Direktleistung des Fonds Soziales Wien.
Diese Seite
drucken
weiterempfehlen
bewerten










