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Geförderte Arbeitsplätze & Mentoring
Der Fonds Soziales Wien leistet in Bereichen, in welchen das Bundessozialamt aufgrund der Art und Schwere der Behinderung keine Förderung erbringt, einen Zuschuss zu den Lohnkosten, um Menschen mit Behinderung einen dauerhaften Arbeitsplatz zu ermöglichen. Dieser Zuschuss dient zur Abdeckung einer Leistungsminderung, die aus der Behinderung des/r MitarbeiterIn resultiert.
Zusätzlich dazu können auch Lohnkosten von KollegInnen, die sich für den/die MitarbeiterIn mit Behnderung im Betrieb unterstützend kümmeren (sogenannte Mentoren), gefördert werden.
Leistungen
- Gefördert wird der Bruttolohn des/r ArbeitnehmerIn mit Behinderung im Ausmaß der behinderungsbedingten Leistungsminderung
- Das Zeitausmaß des Mentoring kann maximal 25% der Arbeitszeit des/r MitarbeiterIn mit Behinderung betragen. Gefördert wird der Bruttolohn des/r MentorIn
- Die Förderung wird direkt mit dem/der Arbeitgeber/in abgerechnet
Voraussetzungen
- Der Antrag auf Förderung ist vor Arbeitsantritt zu stellen
- Begutachtung durch den Fonds Soziales Wien (persönlich oder basierend auf bereits bestehende eingereichte Gutachten) und Bewilligung der beantragten Förderung
- Beendigung der Schulpflicht
- Hauptwohnsitz in Wien
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung (EU-BürgerInnen, Asylberechtigte oder Personen mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung), Ausnahmen sind möglich
- Das förderbare Gehalt muss den gesetzlichen Mindestregelungen (Kollektivvertrag) entsprechen
- Es ist eine Stellungnahme eines vom FSW beauftragten Integrationsfachdienstes, der die Leistungsminderung des/r Mitarbeiterin mit Behinderung bzw. das erforderliche Zeitausmaß des Mentoring feststellt, erforderlich.
Förderung & Kosten
Es sind keine Beiträge an den Fonds Soziales Wien zu entrichten.
Information, Beratung und Antragstellung
- In der Regel ist das Bundessozialamt für den Lohnkostenzuschuss (Integrations- bzw. Entgeltbeihilfe) zuständig. Erst wenn aufgrund der Art und Schwere der Behinderung das Bundessozialamt nicht mehr zuständig ist, kann beim Fonds Soziales Wien ein Antrag auf Lohnkostenzuschuss gestellt werden.
- Sofern Sie aufgrund der Art und Schwere der Behinderung vom Bundessozialamt keine Förderung erhalten, reichen Sie beim Fonds Soziales Wien ein. Zur Antragstellung auf Lohnkostenzuschuss muss das ausgefüllte Formular "Antrag auf Förderung von Maßnahmen der Behindertenhilfe" beim Kundenservice Beratungszentrum "Behindertenhilfe" eingereicht werden. Bitte geben Sie unter beantragte Leistung "Lohnkostenzuschusst" und/oder "Mentoring" an.
Nähere Informationen und Beratungen erhalten Sie im Kundenservice Beratungszentrum "Behindertenhilfe" oder bei Maßnahmen zur Berufsintegration (Arbeitsassistenzen)
Anbieter
Jedes Unternehmen kann bei Bedarf eine Förderung beantragen. Hier sind jene Organisationen angeführt, die auf die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung spezialisiert sind und vom Fonds Soziales Wien gefördert werden:
- Wien Work
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