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Schulunterricht
Die Ausbildung für Kinder mit schwerer Behinderung, die nicht am Regelschulwesen (Integrationsklassen) teilnehmen können, wird vom Fonds Soziales Wien gesondert unterstützt.
Leistungen
- Schulbesuch, teilweise mit Nachmittagsbetreuung
Voraussetzungen
- Vorliegen einer Behinderung im Sinne des Wiener Chancengleichheitsgesetz. Der Grad der Behinderung wird im Zuge der Begutachtung durch den Fonds Soziales Wien (persönlich oder basierend auf bereits bestehende eingereichte Gutachten) festgestellt.
- Für schulpflichtige Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (Verlängerung in Einzelfällen bis max. zur 12. Schulstufe bzw. bis Vollendung des 21. Lebensjahres möglich)
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung (EU-BürgerInnen, Asylberechtigte oder Personen mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung), Ausnahmen sind möglich
- Hauptwohnsitz in Wien
Förderung & Kosten
Eine Förderung durch den Fonds Soziales Wien ist möglich. Die Höhe der Förderung ist von der Höhe des Einkommens abhängig und wird nach der Antragstellung vom Beratungszentrum "Behindertenhilfe" errechnet.
Information, Beratung und Antragstellung
Der Antrag auf Förderung ist beim Beratungszentrum "Behindertenhilfe" einzureichen.
Bitte geben Sie unter beantragte Leistung "Schulbildung" an.
Information und Beratung erfolgt im Zuge der Begutachtung durch den Fonds Soziales Wien oder bei den unten angeführten Schulen selbst.
Anbieter
- Wiener Sozialdienste Förderung und Begleitung GmbH
Basale Förderklassen für schwer mehrfachbehinderte Kinder und Jugendliche (diese Sonderklassen sind in öffentliche Schulen integriert) - Institut Keil
- Karl Schubert Schule
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