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Konsumgüter gem. CGW § 15(3)
Der Fonds Soziales Wien fördert für Menschen mit Behinderung, in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen, Güter des allgemeinen Gebrauchs, wenn diese zum Ausgleich einer konkreten behinderungsbedingten Benachteiligung erforderlich, geeignet und zweckmäßig sind.
Leistungen
Kostenzuschuss für die Anschaffungskosten in der Höhe von bis zu maximal 5.000 € brutto
Voraussetzungen
sind unter anderem:
- Vorliegen einer Behinderung gemäß der "Spezifischen Förderrichtlinie für PKW-Adaptierungen, Blindenführhunde und Konsumgüter"
- Erfolgte Begutachtung durch den Fonds Soziales Wien (persönlich oder basierend auf bereits bestehende eingereichte Gutachten) und Bewilligung der beantragten Förderung
- Österreichische Staatsbürgerschaft, durch das EWR-Abkommen Begünstigte oder Gleichstellung auf Grund von Staatsverträgen bezüglich der Hilfe für Menschen mit Behinderung
- Hauptwohnsitz in Wien
- Vorliegen besonders berücksichtigungswürdiger Umstände. Dem Antrag ist ein Nachweis in Form einer Darstellung der persönlichen Verhältnisse, der finanziellen und familiären Situation sowie die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Leistung, beizulegen.
Förderung & Kosten
- Die Höhe der Förderung, die der Fonds Soziales Wien in Form von Zuschüssen zu den Anschaffungskosten leistet, hängt von der finanziellen Situation (Gesamteinkünfte, Unterhaltsansprüche, Vermögen, Pflegegeld) der Antrag stellenden Person ab. Die genaue Höhe wird im Zuge der Antragstellung und Bewilligung vom Beratungszentrum "Behindertenhilfe" berechnet.
- Zuschuss von bis zu maximal 5.000 € innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren
Information/Beratung/Antragstellung
Der Antrag ist beim Beratungszentrum "Behindertenhilfe" einzureichen.
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