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PKW Adaptierungen
Der Fonds Soziales Wien bezuschusst für Menschen mit Behinderung, denen die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel aufgrund einer Gehbehinderung nicht zumutbar ist, die behinderungsgerechte Adaptierung eines PKWs.
Leistungen
Kostenzuschuss in der Höhe von bis zu maximal € 5.000,-- brutto für folgende behinderungsgerechte Adaptierungen:
- Kupplungsadaptierungen (z.B. Umbau auf Handbetrieb, Umbau auf Automatik)
- Brems- und Beschleunigungsmechanismen (z.B. Fußraster, Handgas)
- Bedienungsmechanismen (z.B. Lichtschalter, Drehknopf, Drehgabel)
- Adaptierung des Lenkersitzes (z.B. drehbarer Lenkersitz)
- Lenkungsmechanismen (z.B. höhenverstellbares Lenkrad)
- Rückhaltesysteme für Rollstühle oder Personen (=Fixierungsmechanismen)
- Einstiegshilfen
- für Kinder mit Behinderung konzipierte Kindersitze
Voraussetzungen
sind unter anderem:
- Vorliegen einer Behinderung gemäß der "Spezifischen Förderrichtlinie für PKW-Adaptierungen, Blindenführhunde und Konsumgüter"
- Erfolgte Begutachtung durch den Fonds Soziales Wien (persönlich oder basierend auf bereits bestehende eingereichte Gutachten) und Bewilligung der beantragten Förderung.
- Österreichische Staatsbürgerschaft, durch das EWR-Abkommen Begünstigte oder Gleichstellung auf Grund von Staatsverträgen bezüglich der Hilfe für Menschen mit Behinderung
- Hauptwohnsitz in Wien
- Vorliegen besonders berücksichtigungswürdiger Umstände. Dem Antrag ist ein Nachweis in Form einer Darstellung der persönlichen Verhältnisse, der finanziellen und familiären Situation sowie der Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Leistung, beizulegen.
Förderung & Kosten
- Die Höhe der Förderung, die der Fonds Soziales Wien in Form von Zuschüssen zu den Anschaffungskosten leistet, hängt von der finanziellen Situation (Gesamteinkünfte, Unterhaltsansprüche, Vermögen, Pflegegeld) der Antrag stellenden Person ab. Die genaue Höhe wird im Zuge der Antragstellung und Bewilligung vom Beratungszentrum "Behindertenhilfe" berechnet.
- Eine Förderung für diese Leistung kann nur einmal innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren gewährt werden.
- Die Adaptierung eines PKWs, der innerhalb eines Jahres vor Beantragung der Förderung angekauft wurde, kann nur dann bezuschusst werden, sofern der Kaufpreis des PKWs den Betrag von € 22.000,-- brutto nicht überschritten hat.
- Es werden keine Förderungen für den Ankauf eines PKWs sowie dessen Zusatz- und Sonderausstattung gewährt.
Information/Beratung/Antragstellung
Der Antrag ist beim Beratungszentrum "Behindertenhilfe" einzureichen.
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