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Beratungszentrum "Behindertenhilfe" des Fonds Soziales Wien

Leistungen des Beratungszentrums Behindertenhilfe

  • Beratung über die einzelnen Leistungen der Behindertenhilfe
  • Information wo und wann ein Antrag zu stellen ist
  • Unterstützung beim Ausfüllen des Antrages
  • Entgegennahme und Bearbeitung der Anträge
  • Begutachtung im Rahmen der Antragstellung

Kontakt

Fonds Soziales Wien - Beratungszentrum Behindertenhilfe

Guglgasse 7-9, 1030 Wien
Erreichbarkeit: Routenplaner standard / blindengerecht

Erdgeschoß, Zimmer 0.08 
U3 Station Gasometer

Tel.: +43/1/4000-66620
Fax: +43/1/4000-99-66650
E-Mail: post-bzbh@fsw.at

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8:00–15:00 Uhr
Donnerstag 8:00–17:30 Uhr

Antrag auf Behindertenhilfe

  • Antrag auf Förderung von Maßnahmen der Behindertenhilfe (PDF 274 KB)

    Bitte füllen Sie das Antragsformular leserlich und vollständig aus – am besten elektronisch – und unterschreiben Sie den Antrag. Ist für Sie ein/eine Sachwalter/in eingesetzt, so muss dieser/diese unterschreiben.

    Der ausgefüllte Antrag samt Beilagen kann per Post, per Fax oder persönlich übermittelt werden.

Begutachtung

Nach erfolgter Antragstellung werden Sie bei Bedarf vom Beratungszentrum Behindertenhilfe persönlich eingeladen. Dabei überprüft das interdisziplinäre Begutachtungsteam des Fonds Soziales Wien unter Einbeziehung vorhandener ärztlicher und psychologischer Befunde, ob ein Anspruch auf Förderung gemäß dem Wiener Behindertengesetz vorliegt. Das Begutachtungsteam besteht aus Ärzt/innen, Ergotherapeut/innen, klinischen Psycholog/innen und Dipl. Sozialarbeiter/innen.

Nach der Antragstellung

Einige Wochen nach Ihrer Antragstellung bekommen Sie eine Information ob Ihr Antrag bewilligt wurde oder nicht. (In manchen Fällen kann die Bearbeitung des Antrages etwas länger dauern, maximal 6 Monate.) 

Information. Beratung. Hilfe

 

 

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