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Fahrtentraining
Beim Fahrtentraining lernen Menschen mit Behinderung selbständig mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren.
Leistungen
Verkehrssicherheitstraining und begleitetes Fahren mit den öffentlichen Verkehrsmitteln (Unterstützung durch geeignete Begleitpersonen, die schrittweise in den Hintergrund treten.)
Voraussetzungen
- Bewilligung des Regelfahrtendienstes (und damit verbunden der Besuch einer Einrichtung der Behindertenhilfe)
- Erfolgte Begutachtung durch den Fonds Soziales Wien (persönlich oder basierend auf bereits bestehende eingereichte Gutachten) und Bewilligung der beantragten Förderung.
- Hauptwohnsitz in Wien
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung (EU-BürgerInnen, Asylberechtigte oder Personen mit gültigem Aufenthaltstitel)
Hinweis:
Die Förderung im Rahmen des Fahrtentrainings stellt eine freiwillige Leistung des Fonds Soziales Wien dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Förderung & Kosten
Bei Zutreffen der Voraussetzungen (Erteilung einer Bewilligung) werden die Kosten vom Fonds Soziales Wien getragen.
Information, Beratung und Antragstellung
Der Antrag wird von der besuchten Einrichtung der Behindertenhilfe (Beschäftigungstherapieeinrichtung) an das Beratungszentrum "Behindertenhilfe" gestellt. Bitte wenden Sie sich daher für weitere Informationen und Fragen an die Beschäftigungstherapieeinrichtung, bei der Sie betreut werden.
Anbieter
Die Fahrtentrainings werden von der jeweiligen Beschäftigungstherapieeinrichtung durchgeführt, die auch den Antrag für interessierte Personen stellt.
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