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Freizeitfahrtendienst

Der Freizeitfahrtendienst ermöglicht Menschen mit schwerer Gehbehinderung am sozialen und kulturellen Leben teilzuhaben. Dadurch wird eine aktive Freizeitgestaltung außer Haus innerhalb der Stadt Wien unterstützt.

Leistungen

  • Spezialfahrzeuge und PKWs  von Fahrtendienstfirmen bringen Sie innerhalb der Wiener Stadtgrenze zum gewünschten Ziel und bei Bedarf später wieder zurück, wobei aus Kostengründen in erster Linie Sammelfahrten durchgeführt werden.
  • Fahrten sind täglich zwischen 6 und 24 Uhr möglich (letzter Fahrtantritt 23:30)

Hinweis:

Für Fahrten zum Arzt oder zur Therapie kann kein Freizeitfahrtendienst beansprucht werden – diese Fahrten sind mit der Krankenkassa abzurechnen.

Voraussetzungen

Um den Freizeitfahrtendienst in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie eine Berechtigungskarte, die das Fahrtendienstbüro des Fonds Soziales Wien auf Antrag unter folgenden Voraussetzungen ausstellt:

  • Personen mit schwerer Gehbehinderung, denen Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem eigenen Auto nicht zumutbar sind
  • Hauptwohnsitz in Wien
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung (EU-BürgerInnen, Asylberechtigte oder Personen mit gültigem Aufenthaltstitel)
  • Einkommensobergrenze: € 1.500,00 netto monatlich (Pflegegeld wird nicht verrechnet)
  • keine Unterbringung in einem Pflegeheim bzw. Pflege-/Bettenstation eines Pensionistenheimes
  • vollendetes 14. Lebensjahr

Hinweis:

Die Förderung im Rahmen des Freizeitfahrtendienstes stellt eine freiwillige Leistung des Fonds Soziales Wien dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.

Förderung & Kosten

Der Freizeitfahrtendienst wird vom Fonds Soziales Wien gefördert. Pro Fahrt ist derzeit nur ein Selbstbehalt von 1,60 Euro zu bezahlen.
Für Personen mit einem Sozialpass "A" bzw. Mobilpass reduziert sich derzeit der Selbstbehalt auf 0,80 Euro pro Fahrt.

Information, Beratung und Antragstellung

Antragsformular für Freizeitfahrtendienst
Das Antragsformular (inklusive erforderlicher Beilagen - siehe dazu Angaben auf dem Antragsformular) ist, gemeinsam mit dem beigefügten Diagnoseblatt (von einem Arzt auszufüllen und zu bestätigen), ausgefüllt dem Fahrtendienstbüro des Fonds Soziales Wien zu übermitteln (entweder auf dem Postweg oder per Fax).

Die Entscheidung über den Antrag wird Ihnen schriftlich zugestellt. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 5 Wochen. Bei Erteilung einer Bewilligung erhalten Sie die Berechtigungskarte für den Freizeitfahrtendienst samt ausführlichen Informationen.

Das Fahrtendienstbüro steht Ihnen gerne für weitere Informationen und Fragen zur Verfügung.

Anbieter

Anbieter des Freizeitfahrtendienstes

Hinweise:

  • Die Bestellung einer Fahrt ist direkt bei den Fahrtendienstunternehmen vorzunehmen
  • Der Lenker hat dem Fahrgast eine Quittung über den Selbstbehalt auszustellen (diese dient gleichzeitig als Vorlage für das Finanzamt)
  • Eine kurze Fahrtunterbrechung ist möglich, wenn keine unzumutbaren Wartezeiten für andere Fahrgäste entstehen (ab 30 Minuten Fahrtunterbrechung wird eine neue Fahrt verrechnet)
  • Begleitpersonen zahlen ihren Fahrpreis extra – die Kosten sind je nach Anbieter unterschiedlich.

 

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