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Fahrt zum Arzt oder zur Therapie
Menschen mit starker Gehbehinderung können für einmalige oder regelmäßige Fahrten zu Ärzt/innen oder ins Krankenhaus einen eigenen Fahrtendienst beanspruchen. Ein wesentlicher Kostenanteil wird dabei von der jeweiligen Krankenkassa übernommen – manche Kassen übernehmen auch die Gesamtkosten.
Leistungen
- Wenn Ihr Antrag auf Vertragsfahrtendienste von der Krankenkassa bewilligt wurde, werden Sie mit Spezialfahrzeugen und PKWs von Fahrtendienstfirmen zum Arzt Ihrer Wahl oder ins entsprechende Krankenhaus geführt und wieder zurück gebracht.
- Die Leistungen und die Art der Bewilligung sind je nach Krankenkassa unterschiedlich.
Voraussetzungen
- Der/die behandelnde Arzt/Ärztin reicht einen Antrag auf Vertragsfahrtendienste bei der Krankenkassa ein.
- Die Krankenkassa bewilligt den Antrag, wenn eine massive Einschränkung der Mobilität vorliegt.
- Wird der Antrag bewilligt, erhalten Sie zur Bewilligung ein Merkblatt mit den Fahrtendienstunternehmen, die Sie mit der Fahrt beauftragen können.
Förderung & Kosten
Je nach Krankenkasse unterschiedlich.
Wenn Sie Versicherter der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) sind, ist pro Fahrt ein Selbstbehalt in der Höhe der Rezeptgebühr zu bezahlen.
Folgende Patient/innen sind vom Selbstbehalt befreit:
- Chemo-, Strahlen- und Dialysepatient/innen
- Personen unter 15 Jahren
- Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind
Beratung und Antragstellung
Bei der jeweiligen Krankenkasse bzw in den Arztpraxen. Unter "weiterführende Links" finden Sie die Internetseiten der großen Krankenkassen.
Anbieter
Welche Fahrtendienstunternehmen Sie beanspruchen können, erfragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse.
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