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Freizeitfahrtendienst
Der Freizeitfahrtendienst ermöglicht Menschen mit einer dauerhaften schweren Gehbehinderung am sozialen und kulturellen Leben teilzuhaben. Dadurch wird eine aktive Freizeitgestaltung außer Haus innerhalb der Stadt Wien unterstützt.
Leistungen
- Fahrtendienstfirmen (siehe Liste "Anbieter des Freizeitfahrtendienstes") bringen Sie innerhalb der Wiener Stadtgrenze zum gewünschten Ziel und bei Bedarf später wieder zurück, wobei aus Kostengründen in erster Linie Sammelfahrten durchgeführt werden.
- Fahrten sind täglich zwischen 6 und 24 Uhr möglich (letzter Fahrtantritt 23:30)
Hinweis:
Für Fahrten zum Arzt oder zur Therapie kann kein Freizeitfahrtendienst beansprucht werden – diese Fahrten sind mit der Krankenkassa abzurechnen.
Voraussetzungen
Um den Freizeitfahrtendienst in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie eine Berechtigungskarte, die das Fahrtendienstbüro des Fonds Soziales Wien auf Antrag unter folgenden Voraussetzungen ausstellt:
- Vorliegen einer dauerhaften schweren Gehbehinderung in Verbindung mit der Unzumutbarkeit den Öffentlichen Personennahverkehr zu nutzen
- Hauptwohnsitz in Wien
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung (EU-BürgerInnen, Asylberechtigte oder Personen mit gültigem Aufenthaltstitel)
- Einkommensobergrenze von € 1.500 (netto) / Monat ohne Anrechnung des Pflegegeldes.
Für Personen die nach dem Chancengleichheitsgesetz Wien leistungsberechtigt sind bzw. leistungsberechtigt waren kommt die Einkommensobergrenze nicht zur Anwendung. - keine Unterbringung in einem Pflegeheim bzw. Pflege-/Bettenstation eines Pensionistenheimes
- vollendetes 14. Lebensjahr
Hinweis:
Die Förderung im Rahmen des Freizeitfahrtendienstes ist eine freiwillige Leistung des Fonds Soziales Wien auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Förderung & Kosten
Der Freizeitfahrtendienst wird vom Fonds Soziales Wien gefördert.
Pro Fahrt ist derzeit ein Selbstbehalt von € 1,60 bzw. für Personen mit einem Sozialpass "A" bzw. Mobilpass € 0,80 zu bezahlen.
Information, Beratung und Antragstellung
Antragsformular für Freizeitfahrtendienst
Das Antragsformular ist, gemeinsam mit dem beigefügten Diagnoseblatt und den erforderlichen Beilagen, ausgefüllt dem Fahrtendienstbüro des Fonds Soziales Wien per Post oder Fax zu übermitteln.
Die Entscheidung über den Antrag wird Ihnen schriftlich zugestellt. Bei Erteilung einer Bewilligung erhalten Sie die Berechtigungskarte für den Freizeitfahrtendienst samt ausführlichen Informationen per Post zugesandt.
Das Fahrtendienstbüro steht Ihnen gerne für weitere Informationen und Fragen zur Verfügung.
Anbieter
Anbieter des Freizeitfahrtendienstes
Hinweise:
- Die Bestellung einer Fahrt ist direkt bei einem Fahrtendienstunternehmen (siehe Liste "Anbieter des Freizeitfahrtendienstes") ihrer Wahl vorzunehmen
- Der Lenker hat dem Fahrgast eine Quittung über den Selbstbehalt auszustellen (diese dient gleichzeitig als Vorlage für das Finanzamt)
- Eine kurze Fahrtunterbrechung ist möglich, wenn keine unzumutbaren Wartezeiten für andere Fahrgäste entstehen
- Bei einer Fahrtunterbrechung von mehr als 30 Minuten wird eine neue Fahrt verrechnet. Retourfahrt gilt generell als neue Fahrt.
- Begleitpersonen zahlen ihren Fahrpreis extra – die Kosten sind je nach Anbieter unterschiedlich. Begleitpersonen die keine Hilfe leisten (können) haben keinen Anspruch auf Beförderung.
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