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Jahreskarte der Wiener Linien für Blinde und hochgradig Sehbehinderte
Kostenlose Jahreskarte für Personen mit hochgradiger Sehbehinderung und Blinde.
Leistungen
- 100 %-iger Zuschuss zur Jahreskarte der Wiener Linien für Personen mit hochgradiger Sehbehinderung
- 100 %-iger Zuschuss zur Jahreskarte der Wiener Linien für Blinde und einer Begleitperson (dementsprechender Vermerk auf der Jahreskarte)
Voraussetzungen
- Diagnose Blindheit bzw. hochgradige Sehbehinderung nach der Verordnung zum BPGG (Bundespflegegeldgesetzes) bzw. WPGG (Wiener Pflegegeldgesetz)
- Mindestalter: 6 Jahre
- Hauptwohnsitz in Wien
Hinweis:
Die Förderung der Jahreskarte stellt eine freiwillige Leistung des Fonds Soziales Wien dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Förderung & Kosten
Bei Zutreffen der Voraussetzungen werden die Kosten zu 100 % vom Fonds Soziales Wien getragen.
Information, Beratung und Antragstellung
Der Antrag ist bei den Wiener Linien im Kundenservicecenter (U3 Station Erdberg) einzureichen.
Folgende Nachweise müssen bei Antragsstellung erbracht werden:
- Gültiger Lichtbildausweis
- Gültiger Meldezettel
- Nachweis der Blindheit bzw. schweren Sehbehinderung (z.B. Behindertenpass, Bestätigung der pflegegeldauszahlenden Stelle, dass Pflegegeld aufgrund der Blindheit bzw. hochgradigen Sehbehinderung bezogen wird. Der Pflegegeldbescheid ohne Angabe der Diagnose allein genügt nicht, da die Pflegestufe keine direkte Auskunft über die Art der Behinderung gibt)
- zusätzlich ist ein Passfoto mitzubringen
Das Kundenservicecenter der Wiener Linien (Erdbergstraße 202, 1030 Wien / U3 - Station Erdberg) steht Ihnen gerne für weitere Informationen und Fragen zur Verfügung.
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