Breadcrumb
Navigationsmenü
Inhalt
Zuschuss zur Jahreskarte der Wiener Linien für Gehörlose
Gehörlose Personen können einen Zuschuss zu einer aktuell gültigen Jahreskarte der Wiener Linien beantragen.
Leistungen
50 %-iger Zuschuss zur Jahreskarte der Wiener Linien für Gehörlose.
Voraussetzungen
- Völlige Gehörlosigkeit
- Mindestalter: 15 Jahre
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung (EU-BürgerInnen, Asylberechtigte oder Personen mit gültigem Aufenthaltstitel)
- Hauptwohnsitz in Wien
- Kein Anspruch auf Fahrpreisermäßigung anderer Art (z.B. Schüler- bzw. Pensionistenkarte, Mobilpass- bzw. Sozialpassbegünstigte etc.)
- Einkommen unter 4-fachen Sozialhilferichtsatz unter Berücksichtigung des Steigerungsbetrages für Angehörige.
Bei der Feststellung des Einkommens werden Ehegatten jeder für sich bemessen. Liegt das Einkommen eines der beiden Ehegatten über dem Richtsatz, gebührt die Fahrbegünstigung nicht. Hat der/die Ehegatte/in kein eigenes Einkommen oder sind noch zu versorgende Kinder vorhanden, erhöht sich die Einkommensgrenze pro zu versorgender Person um den Steigerungsbetrag für Angehörige.
Hinweis:
Der Zuschuss zur Jahreskarte stellt eine freiwillige Leistung des Fonds Soziales Wien dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Förderung & Kosten
Bei Zutreffen der Voraussetzungen (Erteilung einer Bewilligung) werden 50 % der Kosten vom Fonds Soziales Wien getragen.
Information, Beratung und Antragstellung
Antrag auf Zuschuss zur Jahreskarte der Wiener Linien für Gehörlose
Unterlagen, die dem Antrag beizulegen sind
Das Antragsformular (inklusive erforderlicher Beilagen) ist ausgefüllt dem Fahrtendienstbüro des Fonds Soziales Wien zu übermitteln (entweder auf dem Postweg oder per Fax). Die Entscheidung über den Antrag wird Ihnen schriftlich zugestellt. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 5 Wochen.
Das Fahrtendienstbüro steht Ihnen gerne für weitere Informationen und Fragen zur Verfügung.
Anbieter
Diese Seite
drucken
weiterempfehlen
bewerten










