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Unterlagen, die dem Antrag auf Zuschuss zur Jahreskarte für Gehörlose beizulegen sind

Folgende Unterlagen sind dem Antrag auf Zuschuss zur Jahreskarte der Wiener Linien für Gehörlose in Kopie beizulegen:

Bei Neuanträgen

  • Meldezettel (Hauptwohnsitz Wien)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis (EU-Bürger) bzw. gültiger Aufenthaltstitel
  • Geburtsurkunde (bei Sorgepflichten auch die Geburtsurkunden der Angehörigen z.B. Gatte/in, Kinder)
  • Wird der/die Antragsteller/in gesetzlich vertreten: Sachwalterschaftsdekret bzw. Obsorgebeschluss  
  • Einkommensbestätigung (bei Verheirateten auch Einkommensbestätigung des/der Gatten/in)
  • Nachweis der völligen Gehörlosigkeit (z.B. Bescheid des Bundessozialamtes, amtsärztliches Gutachten oder ärztliches Gutachten einer Universitätsklinik)
  • Kopie der bereits bezahlten aktuell gültigen Jahreskarte der Wiener Linien
  • Bei Vorliegen eines gesetzlichen Vertreters: Sachwalterschaftsdekret bzw. Obsorgebeschluss
  • Bei Vorliegen eines Mobilpasses (bzw. Sozialpasses "P"): Mobilpass (bzw. Sozialpass)

Bei Folgeanträgen (Verlängerungen)

  • Einkommensbestätigung (bei Verheirateten auch Einkommensbestätigung des/der Gatten/in)
  • Bereits bezahlte aktuell gültige Jahreskarte der Wiener Linien
  • Bei Vorliegen eines Mobilpasses (bzw. Sozialpasses "P"): Mobilpass (bzw. Sozialpass)
  • eventuelle Änderungen gegenüber Vorantrag

 

 

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