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Unterlagen, die dem Antrag auf Zuschuss zur Jahreskarte für Gehörlose beizulegen sind
Folgende Unterlagen sind dem Antrag auf Zuschuss zur Jahreskarte der Wiener Linien für Gehörlose in Kopie beizulegen:
Bei Neuanträgen
- Meldezettel (Hauptwohnsitz Wien)
- Staatsbürgerschaftsnachweis (EU-Bürger) bzw. gültiger Aufenthaltstitel
- Geburtsurkunde (bei Sorgepflichten auch die Geburtsurkunden der Angehörigen z.B. Gatte/in, Kinder)
- Wird der/die Antragsteller/in gesetzlich vertreten: Sachwalterschaftsdekret bzw. Obsorgebeschluss
- Einkommensbestätigung (bei Verheirateten auch Einkommensbestätigung des/der Gatten/in)
- Nachweis der völligen Gehörlosigkeit (z.B. Bescheid des Bundessozialamtes, amtsärztliches Gutachten oder ärztliches Gutachten einer Universitätsklinik)
- Kopie der bereits bezahlten aktuell gültigen Jahreskarte der Wiener Linien
- Bei Vorliegen eines gesetzlichen Vertreters: Sachwalterschaftsdekret bzw. Obsorgebeschluss
- Bei Vorliegen eines Mobilpasses (bzw. Sozialpasses "P"): Mobilpass (bzw. Sozialpass)
Bei Folgeanträgen (Verlängerungen)
- Einkommensbestätigung (bei Verheirateten auch Einkommensbestätigung des/der Gatten/in)
- Bereits bezahlte aktuell gültige Jahreskarte der Wiener Linien
- Bei Vorliegen eines Mobilpasses (bzw. Sozialpasses "P"): Mobilpass (bzw. Sozialpass)
- eventuelle Änderungen gegenüber Vorantrag
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