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Regelfahrtendienst / Fahrtkostenersatz
Der Regelfahrtendienst bzw. Fahrtkostenersatz ermöglicht es, Menschen mit Behinderung regelmäßig zu Einrichtungen der Behindertenhilfe zu fahren.
Leistungen
Regelmäßige Hin- und Rückfahrt innerhalb von Wien zu Einrichtungen der Behindertenhilfe.
- Regelfahrtendienst: Ist die Fahrt aufgrund der Behinderung mit öffentlichen Verkehrsmittel nicht zumutbar, wird vom Fahrtendienstbüro des Fonds Soziales Wien ein regelmäßiger Fahrtendienst organisiert.
- Fahrtkostenersatz:
- Öffentliche Verkehrsmittel: Ist die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zumutbar, werden die Kosten für eine Monatskarte der Wiener Linien vom Fonds Soziales Wien ersetzt.
- Fahrt in privatem PKW durch Angehörige: Sofern Angehörige die Fahrt mit dem eigenen PKW durchführen, wird das amtliche Kilometergeld bis zu einem monatlichen Maximalbetrag erstattet.
Hinweise
- Im Bedarfsfall kann ein Antrag auf Fahrtbegleitung zum Regelfahrtendienst bzw. Kostenersatz für Fahrtbegleitung in öffentlichen Verkehrsmitteln gestellt werden.
- Fahrten zum Arbeitsplatz oder zur Ausbildungsstätte werden nicht im Rahmen des Regelfahrtendienstes angeboten. Diese Fahrten werden durch die Sozialversicherungsträger gefördert.
- Fahrten zur Ausbildungsstätte (Erwachsenenbildung) werden im Rahmen der persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz vom Bundessozialamt gefördert. Wird der Antrag dort abgelehnt, so kann auch ein Antrag beim Fonds Soziales Wien gestellt werden.
- Fahrten zum Arzt oder zur Therapie werden durch die zuständige Krankenkasse gefördert.
Voraussetzungen
- Besuch einer Einrichtung der Behindertenhilfe in Wien
- Erfolgte Begutachtung durch den Fonds Soziales Wien (persönlich oder basierend auf bereits bestehende eingereichte Gutachten) und Bewilligung der beantragten Förderung.
- Hauptwohnsitz in Wien
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung (EU-BürgerInnen, Asylberechtigte oder Personen mit gültigem Aufenthaltstitel)
Förderung & Kosten
Die Kosten für den Regelfahrtendienst bzw. Fahrtkostenersatz werden vom Fonds Soziales Wien gefördert. Der Kostenbeitrag der KundInnen für Regelfahrtendienst wird gemeinsam mit dem Kostenbeitrag für die besuchte Einrichtung der Behindertenhilfe (z.B. Beschäftigungstherapie) berechnet und ist abhängig von der Höhe des Einkommens und des Pflegegeldes. Der genaue Beitrag wird nach Antragstellung vom Beratungszentrum "Behindertenhilfe" berechnet.
Information, Beratung und Antragstellung
Der Antrag auf Förderung ist beim Beratungszentrum "Behindertenhilfe" zu stellen.
Bitte geben Sie je nach Bedarf unter "Leistung"
- "Regelfahrtendienst",
- "Fahrtbegleitung – Regelfahrtendienst",
- "Fahrtkosten – Öffentliche Verkehrsmittel",
- "Fahrtbegleitung – Öffentliche Verkehrsmittel" bzw.
- "Kilometergeld"
an.
Das Beratungszentrum "Behindertenhilfe" steht Ihnen gerne für weitere Informationen und Fragen zur Verfügung.
Anbieter
- Der Regelfahrtendienst wird vom Fahrtendienstbüro des Fonds Soziales Wien organisiert. Welches Unternehmen die Fahrten im jeweiligen Fall durchführt, wird nach der Bewilligung des Antrages durch das Fahrtendienstbüro bekannt gegeben.
- Wiener Linien (Monatskarte)
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