Shortcuts: S:Startseite

Inhalt Navigation Pfadangabe Metanavigation Fußzeile
Übersicht über
alle FSW-Websites

Schriftgröße

Schrift verkleinern Schrift auf Standardgröße setzen Schrift vergrößern

Kontraste

Kontrast auf Standardwert stellen Kontrast auf Weiß/Schwarz umstellen Kontrast auf Blau/Weiß umstellen Kontrast auf Weiß/Blau umstellen Kontrast auf Gelb/Schwarz umstellen Kontrast auf Schwarz/Gelb umstellen

| Erweiterte Suche
Leben mit Behinderung Startseite
Leben mit Behinderung Banner

Metanavigation

Breadcrumb

Navigationsmenü

Inhalt

Regelfahrtendienst / Fahrtkostenersatz

Der Fahrtendienst bzw. Fahrtkostenersatz ermöglicht es, Menschen mit Behinderung regelmäßig z.B. zu einer Einrichtung der Tagesstruktur, zur Schule [sofern nicht die MA56 Kostenträger ist], zum Kindergarten zu fahren.

Leistungen

Regelmäßige Hin- und Rückfahrt innerhalb von Wien vom Wohnort zur besuchten Einrichtung.

  • Fahrtendienst: Ist die Fahrt aufgrund der Behinderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zumutbar, wird vom Fahrtendienstbüro des Fonds Soziales Wien ein regelmäßiger Fahrtendienst, ggf. inklusive Begleitung, organisiert.
  • Fahrtbegleitung - Öffentliche Verkehrsmittel: Alternativ zum Fahrtendienst kann ein Kostenersatz für die Fahrtbegleitung durch Angehörige in den öffentlichen Verkehrsmitteln gefördert werden.
     
  • Fahrtkostenersatz:
    • Öffentliche Verkehrsmittel: Ist die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zumutbar, werden die Kosten für eine Monatskarte der Wiener Linien vom Fonds Soziales Wien ersetzt, sofern nicht ohnehin ein Anspruch auf eine Freifahrkarte (z.B. Schülerfreikarte) besteht.
    • Fahrt mit privatem PKW durch Angehörige: Sofern Angehörige die Fahrt mit dem eigenen PKW durchführen, wird das amtliche Kilometergeld bis zu einem monatlichen Maximalbetrag erstattet.

Hinweise

  • Fahrten zum Arbeitsplatz oder zur Ausbildungsstätte (Erwachsenenbildung) werden nicht im Rahmen des Fahrtendienstes angeboten. Diese Fahrten werden durch die Sozialversicherungsträger oder im Rahmen der persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz vom Bundessozialamt gefördert.
  • Fahrten zum Arzt oder zur Therapie werden durch die zuständige Krankenkasse gefördert.

Voraussetzungen

  • Besuch einer Einrichtung der Behindertenhilfe (Tagesstruktur) oder einer anderen Einrichtung, in welcher Menschen mit Behinderung betreut werden
  • Keine Zuständigkeit eines anderen Kostenträgers für die beantragte Leistung
  • Erfolgte Begutachtung durch den Fonds Soziales Wien
  • Hauptwohnsitz in Wien
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung (EU-BürgerInnen, Asylberechtigte oder Personen mit gültigem Aufenthaltstitel)

Förderung & Kosten

Bei Zutreffen der Voraussetzungen werden u.a. Leistungen vom Fonds Soziales Wien gefördert.

Information, Beratung und Antragstellung

Der Antrag auf Förderung ist beim Beratungszentrum "Behindertenhilfe" zu stellen.
 

Bitte geben Sie je nach Bedarf unter "Leistung"

    • "Fahrtendienst",
    • "Fahrtbegleitung – Fahrtendienst",
    • "Fahrtkosten – Öffentliche Verkehrsmittel",
    • "Fahrtbegleitung – Öffentliche Verkehrsmittel" bzw.
    • "Kilometergeld"

an.

 

Das Beratungszentrum "Behindertenhilfe" steht Ihnen gerne für weitere Informationen und Fragen zur Verfügung.

Anbieter

  • Der Fahrtendienst wird vom Fahrtendienstbüro des Fonds Soziales Wien organisiert. Welches Unternehmen die Fahrten im jeweiligen Fall durchführt, wird nach der Bewilligung des Antrages durch das Fahrtendienstbüro bekannt gegeben.
  • Wiener Linien (Monatskarte)

 

 

Diese Seite  Drucken drucken  Weiterempfehlen weiterempfehlen  Bewerten bewerten