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Dolmetschleistung für Bildungszwecke
Der Fonds Soziales Wien fördert für gehörlose Menschen die Dienste eines/r Gebärdensprach-Dolmetscher/in für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach der Schulpflicht.
Leistungen
Finanzieller Zuschuss zu Gebärdensprach-DolmetscherInnen, die für Bildungszwecke erforderlich sind, wie zum Beispiel:
- für Kurse und Seminare
- für Universitäten und Fachhochschulen
Voraussetzungen
- Vorliegen einer Behinderung gemäß der "Spezifischen Förderrichtlinie für behinderungsspezifische Dolmetschleistungen"
- Hauptwohnsitz in Wien
- Österreichische Staatsbürgerschaft, durch das EWR-Abkommen Begünstigte oder Gleichstellung auf Grund von Staatsverträgen bezüglich der Hilfe für Menschen mit Behinderung
- Bildungsmaßnahme nach der Schulpflicht
- Altersgrenze: ab Vollendung des 15. Lebensjahres bis zum vollendeten 35. Lebensjahr
- Nachweis in Form von Teilnahmebestätigungen und/oder Erfolgsnachweisen erforderlich
- keine Förderungen bei Vorliegen von Beschäftigungsverhältnissen
Förderung & Kosten
Der maximale Kostenzuschuss beträgt 5.000 € brutto pro Jahr.
Information, Beratung und Antragstellung
Der Antrag auf Förderung ist beim Beratungszentrum "Behindertenhilfe" einzureichen.
Bitte geben Sie unter beantragte Leistung "Dolmetschleistung für Bildungszwecke" an.
Die Beratungsstelle WITAF steht Ihnen gerne für weiterführende Fragen zur Verfügung:
WITAF (Wissen, Information, Tradition, Aktuelles, Forderungen von Gehörlosen für Gehörlose)
Kleine Pfarrgasse 33, 1020 Wien
Erreichbarkeit: Routenplaner standard / blindengerecht
Tel.: +43/1/214 58 74
Fax: +43/1/214 76 95
E-mail: office@witaf.at
Internet: www.witaf.at
Weiters können Sie sich auch an die DolmetscherInnen des ÖGSDV (Österreichischer Gebärdensprach-DolmetscherInnen-Verband) wenden.
Anbieter
DolmetscherInnen, die vom ÖGSDV (Österreichischer Gebärdensprach-DolmetscherInnen-Verband) anerkannt sind. Die Liste dieser DolmetscherInnen finden Sie auf www.oegsdv.at.
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