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Gebärdensprach-Dolmetsch

Der Fonds Soziales Wien fördert für gehörlose Menschen die Dienste eines Gebärdensprach-Dolmetschs, wenn sie zur Teilhabe am sozialen Leben benötigt werden.

Leistungen

Finanzieller Zuschuss zu Gebärdensprach-Dolmetsch, der im Zuge der sozialen Rehabilitation erforderlich ist, wie zum Beispiel:

  • für Rechtsberatung
  • bei Arztbesuchen
  • bei Elternabenden
  • bei Wohnungsbesichtigungen

Voraussetzungen

  • Für gehörlose Menschen
  • Hauptwohnsitz in Wien
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung (EU-BürgerInnen, Asylberechtigte oder Personen mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung), Ausnahmen sind möglich

Förderung & Kosten

Die Höhe der Förderung durch den Fonds Soziales Wien ist abhängig von der Höhe des Einkommens der gehörlosen Person bzw. der unterhaltspflichtigen Angehörigen.

Der maximale Kostenzuschuss beträgt 2.200 € pro Jahr.

Information, Beratung und Antragstellung

Der Antrag auf Förderung ist beim Beratungszentrum "Behindertenhilfe" einzureichen.

Bitte geben Sie unter beantragte Leistung „Gebärdensprach-Dolmetsch“ an.

Die Beratungsstelle WITAF steht Ihnen gerne für weiterführende Fragen zur Verfügung:

WITAF (Wissen, Information, Tradition, Aktuelles, Forderungen von Gehörlosen für Gehörlose)

1020 Wien, Kleine Pfarrgasse 33
Erreichbarkeit: Routenplaner standard / blindengerecht

Tel.: +43/1/214 58 74
Fax: +43/1/214 76 95
E-mail: office@witaf.at
Internet: www.witaf.at


 

Weiters können Sie sich auch an die DolmetscherInnen des ÖGSDV (Österreichischer Gebärdensprach-DolmetscherInnen-Verband) wenden.

Anbieter

Dolmetscher/innen, die vom ÖGSDV (Österreichischer Gebärdensprach-DolmetscherInnen-Verband) anerkannt sind. Die Liste dieser Dolmetscher/innen finden Sie auf www.oegsdv.at

 

 

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