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Gebärdensprach-Dolmetsch
Der Fonds Soziales Wien fördert für gehörlose Menschen die Dienste eines Gebärdensprach-Dolmetschs, wenn sie zur Teilhabe am sozialen Leben benötigt werden.
Leistungen
Finanzieller Zuschuss zu Gebärdensprach-Dolmetsch, der im Zuge der sozialen Rehabilitation erforderlich ist, wie zum Beispiel:
- für Rechtsberatung
- bei Arztbesuchen
- bei Elternabenden
- bei Wohnungsbesichtigungen
Voraussetzungen
- Für gehörlose Menschen
- Hauptwohnsitz in Wien
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung (EU-BürgerInnen, Asylberechtigte oder Personen mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung), Ausnahmen sind möglich
Förderung & Kosten
Die Höhe der Förderung durch den Fonds Soziales Wien ist abhängig von der Höhe des Einkommens der gehörlosen Person bzw. der unterhaltspflichtigen Angehörigen.
Der maximale Kostenzuschuss beträgt 2.200 € pro Jahr.
Information, Beratung und Antragstellung
Der Antrag auf Förderung ist beim Beratungszentrum "Behindertenhilfe" einzureichen.
Bitte geben Sie unter beantragte Leistung „Gebärdensprach-Dolmetsch“ an.
Die Beratungsstelle WITAF steht Ihnen gerne für weiterführende Fragen zur Verfügung:
WITAF (Wissen, Information, Tradition, Aktuelles, Forderungen von Gehörlosen für Gehörlose)
1020 Wien, Kleine Pfarrgasse 33
Erreichbarkeit: Routenplaner standard / blindengerecht
Tel.: +43/1/214 58 74
Fax: +43/1/214 76 95
E-mail: office@witaf.at
Internet: www.witaf.at
Weiters können Sie sich auch an die DolmetscherInnen des ÖGSDV (Österreichischer Gebärdensprach-DolmetscherInnen-Verband) wenden.
Anbieter
Dolmetscher/innen, die vom ÖGSDV (Österreichischer Gebärdensprach-DolmetscherInnen-Verband) anerkannt sind. Die Liste dieser Dolmetscher/innen finden Sie auf www.oegsdv.at
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