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Dolmetschleistungen für Soziale Rehabilitation
Der Fonds Soziales Wien fördert für gehörlose Menschen die Dienste eines/r Gebärdensprach-Dolmetscher/in, wenn sie zur Teilhabe am sozialen Leben benötigt werden.
Leistungen
Finanzieller Zuschuss zu Gebärdensprach-DolmetscherInnen, die im Zuge der sozialen Rehabilitation erforderlich sind, wie zum Beispiel:
- für Rechtsberatung
- bei Arztbesuchen
- bei Amtswegen
- bei Wohnungsbesichtigungen
Voraussetzungen
- für gehörlose Menschen
- Hauptwohnsitz in Wien
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung (EU-BürgerInnen, Asylberechtigte oder Personen mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung), Ausnahmen sind möglich
Förderung & Kosten
Die Höhe der Förderung durch den Fonds Soziales Wien ist abhängig von der Höhe des Einkommens der gehörlosen Person bzw. der unterhaltspflichtigen Angehörigen.
Der maximale Kostenzuschuss beträgt 2.420 € pro Jahr.
Information, Beratung und Antragstellung
Der Antrag auf Förderung ist beim Beratungszentrum "Behindertenhilfe" einzureichen.
Bitte geben Sie unter beantragte Leistung "Dolmetschleistung für Soziale Rehabilitation" an.
Die Beratungsstelle WITAF steht Ihnen gerne für weiterführende Fragen zur Verfügung:
WITAF (Wissen, Information, Tradition, Aktuelles, Forderungen von Gehörlosen für Gehörlose)
Kleine Pfarrgasse 33, 1020 Wien
Erreichbarkeit: Routenplaner standard / blindengerecht
Tel.: +43/1/214 58 74
Fax: +43/1/214 76 95
E-mail: office@witaf.at
Internet: www.witaf.at
Weiters können Sie sich auch an die DolmetscherInnen des ÖGSDV (Österreichischer Gebärdensprach-DolmetscherInnen-Verband) wenden.
Anbieter
DolmetscherInnen, die vom ÖGSDV (Österreichischer Gebärdensprach-DolmetscherInnen-Verband) anerkannt sind. Die Liste dieser DolmetscherInnen finden Sie auf www.oegsdv.at.
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