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Dolmetschleistung für soziale Rehabilitation für Gehörlose

Der Fonds Soziales Wien fördert für gehörlose Menschen die Dienste eines/r Gebärdensprach-Dolmetscher/in, wenn sie zur Teilhabe am sozialen Leben benötigt werden.

Leistungen

Finanzieller Zuschuss zu Gebärdensprach-DolmetscherInnen, die im Zuge der sozialen Rehabilitation erforderlich sind, wie zum Beispiel:

  • für Rechtsberatung
  • bei Arztbesuchen
  • bei Amtswegen
  • bei Wohnungsbesichtigungen

Voraussetzungen

  • Vorliegen einer Behinderung gemäß der "Spezifischen Förderrichtlinie für behinderungsspezifische Dolmetschleistungen"
  • Hauptwohnsitz in Wien
  • Österreichische Staatsbürgerschaft, durch das EWR-Abkommen Begünstigte oder Gleichstellung auf Grund von Staatsverträgen bezüglich der Hilfe für Menschen mit Behinderung

Förderung & Kosten

Der maximale Kostenzuschuss beträgt 2.420 € brutto pro Jahr.

Information, Beratung und Antragstellung

Der Antrag auf Förderung ist beim Beratungszentrum "Behindertenhilfe" einzureichen.

Bitte geben Sie unter beantragte Leistung "Dolmetschleistung für soziale Rehabilitation" an.

Die Beratungsstelle WITAF steht Ihnen gerne für weiterführende Fragen zur Verfügung:

WITAF (Wissen, Information, Tradition, Aktuelles, Forderungen von Gehörlosen für Gehörlose)

Kleine Pfarrgasse 33, 1020 Wien
Erreichbarkeit: Routenplaner standard / blindengerecht

Tel.: +43/1/214 58 74
Fax: +43/1/214 76 95
E-mail: office@witaf.at
Internet: www.witaf.at
 

Weiters können Sie sich auch an die DolmetscherInnen des ÖGSDV (Österreichischer Gebärdensprach-DolmetscherInnen-Verband) wenden.

Anbieter

DolmetscherInnen, die vom ÖGSDV (Österreichischer Gebärdensprach-DolmetscherInnen-Verband) anerkannt sind. Die Liste dieser DolmetscherInnen finden Sie auf www.oegsdv.at.

 

 

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