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Dolmetschleistungen für Taubblinde
Der Fonds Soziales Wien fördert für taubblinde und hörsehbehinderte Menschen spezielle, für diese Personengruppe geeignete Dolmetschformen (wie z.B. Lormen), wenn sie zur Teilhabe am sozialen Leben benötigt werden.
Leistungen
Finanzieller Zuschuss zu Dolmetschleistungen für Taubblinde und hörsehbehinderte Personen, die im Zuge der sozialen Rehabilitation erforderlich sind, wie zum Beispiel:
- für Rechtsberatung
- bei Arztbesuchen
- bei Elternabenden
- bei Bankgeschäften
Voraussetzungen
- für taubblinde und hörsehbehinderte Menschen
- Hauptwohnsitz in Wien
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung (EU-BürgerInnen, Asylberechtigte oder Personen mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung), Ausnahmen sind möglich
Förderung & Kosten
Die Höhe der Förderung durch den Fonds Soziales Wien ist abhängig von der Höhe des Einkommens der gehörlosen Person bzw. der unterhaltspflichtigen Angehörigen.
Der maximale Kostenzuschuss beträgt 2.420 € pro Jahr.
Information, Beratung und Antragstellung
Der Antrag auf Förderung ist beim Beratungszentrum "Behindertenhilfe" einzureichen.
Bitte geben Sie unter beantragte Leistung "Dolmetschleistung für Taubblinde" an.
Die Beratungsstelle ÖHTB steht Ihnen gerne für weiterführende Fragen zur Verfügung:
Beratungsstelle für taubblinde und hörsehbehinderte Menschen
Stumpergasse 41-43/2/R4, 1060 Wien
Erreichbarkeit: Routenplaner standard / blindengerecht
Telefon und Fax: +43/1/597 18 44
E-mail: sinnesbehindert@zentrale.oehtb.at
Internet: www.sinnesbehindert.at
Anbieter
DolmetscherInnen, die vom ÖHTB (Österreichisches Hilfswerk für Taubblinde und hochgradig Hör- Sehbehinderte) anerkannt sind. Die Liste dieser DolmetscherInnen erhalten Sie über www.oehtb.at.
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