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Dolmetschleistung für soziale Rehabilitation für Menschen mit einer Hörsehbehinderung oder taubblinde Menschen
Der Fonds Soziales Wien fördert für Menschen mit einer Hörsehbehinderung oder taubblinde Menschen spezielle, für diese Personengruppe geeignete Dolmetschformen (wie z.B. Lormen, gebärdenunterstützte Kommunikation, Symbolsprache sowie taktiles Gebärden), wenn sie zur Teilhabe am sozialen Leben benötigt werden.
Leistungen
Finanzieller Zuschuss zu Dolmetschleistungen für Menschen mit einer Hörsehbehinderung oder taubblinde Menschen, die im Zuge der sozialen Rehabilitation erforderlich sind, wie zum Beispiel:
- für Rechtsberatung
- bei Arztbesuchen
- bei Elternabenden
- bei Bankgeschäften
Voraussetzungen
- Vorliegen einer Behinderung gemäß der "Spezifischen Förderrichtlinie für behinderungsspezifische Dolmetschleistungen"
- Hauptwohnsitz in Wien
- Österreichische Staatsbürgerschaft, durch das EWR-Abkommen Begünstigte oder Gleichstellung auf Grund von Staatsverträgen bezüglich der Hilfe für Menschen mit Behinderung
Förderung & Kosten
Der maximale Kostenzuschuss beträgt 2.420 € brutto pro Jahr.
Information, Beratung und Antragstellung
Der Antrag auf Förderung ist beim Beratungszentrum "Behindertenhilfe" einzureichen.
Bitte geben Sie unter beantragte Leistung "Dolmetschleistung für soziale Rehabilitation für Menschen mit einer Hörsehbehinderung oder taubblinde Menschen" an.
Die Beratungsstelle ÖHTB steht Ihnen gerne für weiterführende Fragen zur Verfügung:
Beratungsstelle für taubblinde und hörsehbehinderte Menschen
Stumpergasse 41-43/2/R4, 1060 Wien
Erreichbarkeit: Routenplaner standard / blindengerecht
Telefon und Fax: +43/1/597 18 44
E-mail: sinnesbehindert@zentrale.oehtb.at
Internet: www.sinnesbehindert.at
Anbieter
DolmetscherInnen, die vom ÖHTB (Österreichisches Hilfswerk für Taubblinde und hochgradig Hör- Sehbehinderte) anerkannt sind. Die Liste dieser DolmetscherInnen erhalten Sie über www.oehtb.at.
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