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Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz
Die Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz (= PGE für PA) ist eine finanzielle Direktleistung an Menschen mit schwerer Körperbehinderung, die damit Persönliche Assistenz in Anspruch nehmen können. Dadurch soll ein maximales Ausmaß an Selbstbestimmung und individueller Lebensgestaltung ermöglicht werden.
Leistung
Monatliche finanzielle Direktleistung abhängig vom tatsächlichen Betreuungsbedarf und der Pflegegeldstufe für Persönliche Assistenz in den Bereichen:
- Haushalt,
- Körperpflege und Erhaltung der Gesundheit,
- Mobilität,
- Kommunikation und Freizeit.
Hinweis:
Der Fonds Soziales Wien fördert Assistenz im Alltag. Für "Assistenz am Arbeitsplatz" (oder den Weg dorthin) wenden Sie sich bitte an das Bundessozialamt, Landesstelle Wien. Der Dienstleister „Wiener Assistenzgenossenschaft“ (WAG) übernimmt die Beratung und Leistungserbringung für das Bundessozialamt.
Voraussetzungen
- Körperbehinderung, Pflegegeld der Stufen 3 bis 7
- erwerbsfähiges Alter, d.h.:
- Sie haben eine Arbeit oder streben eine an,
- Sie sind in Ausbildung oder streben eine Ausbildung an,
- Sie beziehen eine Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätspension,
- Sozialhilfe, Notstandshilfe, eine Dauerleistung oder
- Arbeitslosengeld (ALG) oder Kindergeld.
- hohe Selbstverwaltungskompetenz (kein/e SachwalterIn)
- in einem Privathaushalt leben (im Unterschied zu Einrichtungen des betreuten Wohnens)
- kein Bezug gleichartiger oder ähnlicher Leistungen, wie zB. vollbetreutes Wohnen, Regelfahrtendienst, Beschäftigungstherapie, Tagesstruktur, 24-Stunden-Betreuung, ambulante/extramurale Pflege und Betreuung (mit Ausnahme der Hauskrankenpflege durch Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege)
- Hauptwohnsitz in Wien
-
Österreichische Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung (EU-BürgerInnen, Asylberechtigte oder Personen mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung)
Hinweis:
Die Förderung im Rahmen der Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz stellt eine freiwillige Leistung des Fonds Soziales Wien dar, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Förderung & Kosten
Die Höhe der Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz richtet sich nach Ihrer Pflegegeldstufe und Ihrem Assistenzbedarf.
Sobald Sie die Leistung beziehen, müssen Sie regelmäßigen Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung der Geldmittel erbringen. Dazu werden Sie, sobald Sie in die Leistung eingetreten sind, ein Formular erhalten.
Information, Beratung und Antragstellung
Der Antrag auf die Förderung ist beim Beratungszentrum "Behindertenhilfe" einzureichen. Bis zum Übertritt in die neue Leistung erhalten Sie Ihre bislang bezogene Förderung weiter.
Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizulegen:
- aktuelle Einkommensdaten
- Fragebogen Selbsteinschätzung Assistenzbedarf
- diesen Fragebogen können Sie direkt am Computer ausfüllen und an uns schicken. Bei Bedarf helfen die unten angeführten Beratungsstellen gerne beim Ausfüllen.
(Falls Sie keine Möglichkeit haben, den Fragebogen am Computer auszufüllen, können Sie hier ein handschriftlich auszufüllendes Formular herunterladen: Fragebogen Selbsteinschätzung - handschriftlich auszufüllen.) - letztgültige Pflegegeldeinstufung (sofern diese noch nicht im FSW aufliegt)
Bitte wenden Sie sich vor der Antragstellung an eine der vom FSW empfohlenen, spezialisierten Peer-Beratungsstellen.
Die Beratungsstelle BIZEPS stellt Ihnen gerne auf Anfrage die Broschüre "Selbstbestimmt Leben mit Persönlicher Assistenz" zur Verfügung.
Anbieter
BezieherInnen dieser Leistung treten entweder selbständig als ArbeitgeberInnen für Persönliche AssistentInnen auf oder nehmen die Dienste von Dienstleistern (z.B. der Wiener Assistenzgenossenschaft) in Anspruch.
Ausführliche Beratung zu Anbietern von Persönlicher Assistenz erhalten Sie auch bei den empfohlenen Beratungsstellen.
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